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Mittelstands-IT

Ratgeber Gründungszuschuss: Tipps für Existenzgründer

30.04.2007 um 12:09 Uhr
Autor(en): Dorothea Friedrich.
Existentzgründer, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, können einen Gründungszuschuss beantragen.

Der Gründungszuschuss hat im vergangenen Jahr den Existenzgründungszuschuss und das Überbrückungsgeld abgelöst. Er wird von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten für neun Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.

Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Die muss vom Gründer belegt werden.

Der Ratgeber "Der Gründungszuschuss" gibt auf 136 Seiten eine Einführung in den komplexen Bereich der Existenzgründung. Die Autorin Sylvia Nickel. ist freiberufliche Unternehmensberaterin und Trainerin für den Mittelstand. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit Gründung, Konsolidierung, Organisation und Kommunikation.

Die Topline der Box

Tipps für Existenzgründer

  • Sylvia Nickel

  • Pocket Business: Der Gründungszuschuss

  • ISBN 978-3-589-23491-2

  • 6,95 Euro (D)/7,20 Euro (A)/12,70 SFr

  • Cornelsen Verlag Scriptor 2007


Auch im Internet gibt es etliche Seiten zu diesem Thema, beispielsweise www.gruendungszuschuss.de oder bei der Agentur für Arbeit.



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